Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, schreckte mit ihrem Beschluss vom 24.03.2022 unter dem Titel „Datenschutzkonformer Online-Handel mittels Gastzugang“ Online-Händler auf. Danach soll grundsätzlich ein Gastzugang für Bestellungen im Internet vorgehalten werden, um dem Grundsatz der Datenminimierung Rechnung zu tragen. Der Beitrag setzt sich mit dem Beschluss und dessen Rechtsfolgen für die Praxis auseinander.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-24 |
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