Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht einige wenige datenschutzrechtliche Dokumentationspflichten vor. Auch wenn von diesen auf Schulungen für Datenschutzbeauftragte zum Teil eine Menge zu hören ist, stellt sich in der Praxis jedoch häufig heraus, dass nur ein kleiner Teil der Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben für datenschutzrechtliche Dokumentationen tatsächlich einhält bzw. in ausreichender Weise beachtet. Der Studie „Datenschutzpraxis in Unternehmen 2015“ zufolge verfügen jedoch angeblich 92 % aller Unternehmen über ein Verfahrensverzeichnis. Ein Wert, der sich mit Erfahrungen in der anwaltlichen Beratungspraxis m. E. nicht in Einklang bringen lässt. Dies resultiert möglicherweise daraus, dass die Befragten in der Studie ausschließlich Datenschutzbeauftragte waren. In vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt es auch heute immer noch recht häufig an einer formal ordnungsgemäßen Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die Studie lässt sich daher wohl eher nicht als verlässlich repräsentativ bezeichnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.02.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-03 |
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