Im Verlauf der Corona-Pandemie ist „der Datenschutz“ immer wieder als lästige Bremse konsequenter Infektionsabwehr empfunden worden. Die Datenschutzbeauftragten haben sich zwar heftig gegen die Ansicht gewehrt, sie behinderten die Bekämpfung der Seuche, und einige von ihnen haben in der Tat Vorschläge gemacht, wie die Notwendigkeiten der Infektionsabwehr mit den Grundsätzen der informationellen Selbstbestimmung vereinbart werden können. Aber die „Bedenkenträger“ unter ihnen haben – auch ohne förmliche Beanstandungen oder ausdrückliche öffentliche Kritik an einzelnen Maßnahmen – Einfluss auf die Gesundheitspolitik ausgeübt, indem sie die bei den Verantwortlichen ohnehin vorhandene Mentalität übermäßiger Vorsicht und Risikoscheu gefördert haben. Ohne dass man einzelne amtliche Datenschutzbeauftragte dafür verantwortlich machen könnte, ist auf diese Weise eine effektive technikgestützte Verfolgung der Infektionskontakte verhindert und die traditionelle Methode der Registrierung durch Gastwirte, Theater und Konzertveranstalter erschwert worden, weil es an „rechtlichen Grundlagen“ gefehlt habe oder diese unvollständig oder zu unklar gewesen seien.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2023.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-29 |
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