Digitale Dienste werden heute zu einem Großteil cloudbasiert erbracht – häufig auf der Infrastruktur großer Hyperscaler. Ob ein Unternehmen dabei selbst als Anbieter eines Cloud-Computing-Dienstes einzuordnen ist – mit der Folge möglicher Registrierungs-, Risikomanagement- und Meldepflichten –, ist gerade in mehrstufigen Leistungsketten ungeklärt. Der Beitrag lotet die Reichweite des Begriffs des Cloud-Computing-Dienstes aus und entwickelt Kriterien für die Bestimmung der Anbietereigenschaft.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.05.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-28 |
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