Die Einholung einer Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis war bislang ein formalistischer Akt, da das Bundesdatenschutzgesetz hierfür nach wie vor die Schriftform verlangte. Im Zuge des zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU wurde diese strikte Regelung endlich abgeschafft. Die neue Formulierung wirft aber einige Fragen auf, da der Gesetzgeber eine nicht ganz eindeutige Formulierung gewählt hat. Hierdurch ist nach wie vor unklar, welche Form der Einwilligung im Beschäftigungskontext tatsächlich ausreicht und ob beispielsweise eine E-Mail den neuen Formvorschriften genügt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-25 |
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