Der Beitrag untersucht den Anwendungsbereich sowie die einzelnen Tatbestandsmerkmale des am 01.12.2021 in Kraft tretenden § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG. Da die Norm auf Art. 5 Abs. 3 S. 2 Alt. 2 ePrivacy-Richtlinie gründet, untersucht der Beitrag anschließend die Anwendungspraxis in Bezug auf Art. 5 Abs. 3 S. 2 Alt. 2 ePrivacy-Richtlinie in den anderen EU-Mitgliedstaaten, um so Ansatzpunkte für mehr Auslegungs- und Anwendungssicherheit in Bezug auf den kommenden § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG aufzuzeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2021.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-09 |
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