Die Corona-Pandemie zeigt, dass in Krisenzeiten oft rasches rechtliches Handeln erforderlich ist. Beschlossene Infektionsschutzmaßnahmen und Hilfspakete müssen schnell an den Rechtsanwender kommuniziert werden – der Modus der Verkündung sollte da kein Hemmschuh sein. Der vorliegende Beitrag vergleicht die Gesetzespublikation in Deutschland und Österreich, wo das Bundesgesetzblatt seit 2004 nur noch online erscheint und schlägt neue Methoden zur Bekanntmachung von Normen vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2021.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-26 |
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