Wir beginnen dieses Gespräch Anfang September. Soeben ist das erste OLG-Urteil zum Facebook-Scraping bekannt geworden. Eine lange, sehr sorgfältige Entscheidung des OLG Hamm. Kein Schadensersatz, unter anderem damit begründet, dass sich ‚das individuelle Missbrauchsrisiko und damit auch die hiermit einhergehenden Empfindungen‘ dadurch relativieren, dass die Handynummer, um die es ging, eine von rund 500 Mio. war, die von dem Vorfall betroffen waren.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-31 |
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