Arbeiten Sie hauptberuflich im Datenschutz? Dann kommt es vielleicht auch Ihnen so vor, als wäre die DSGVO schon länger anwendbar als „erst“ seit dem Frühjahr 2018. Mich jedenfalls beschleicht mitunter das Gefühl, schon recht lange in der Realität des – schon nicht mehr ganz so – neuen EU-Datenschutzrechts zu leben.
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