Im Zusammenhang mit internationalen Transfers personenbezogener Daten steht – nicht zuletzt aufgrund der Schrems Entscheidungen des EuGH – die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus im Zielland durch geeignete Garantien im Fokus der öffentlichen Diskussion. Dagegen fristen die Ausnahmetatbestände des Art. 49 DSGVO, insbesondere die Einwilligung, ein Schattendasein. Handelt es sich, wie der Charakter der Vorschrift bereits andeutet, um eine bloße Ausnahme oder stellt sie in der Praxis eine echte Alternative zu den teils aufwendigen Prüfverfahren eines Transfer Impact Assessments dar? Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, wird die einschlägige Kommentarliteratur analysiert und systematisiert zusammengefasst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2023.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-04 |
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