Der Data Act („DA“) verpflichtet Hersteller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienste, ihre Produkte und Dienste so zu gestalten, dass Nutzern die bei der Nutzung entstehenden Produktdaten und verbundenen Dienstdaten zugänglich sind. Daneben gewährt er Nutzern gegenüber dem Dateninhaber Ansprüche auf Bereitstellung dieser Daten an sich oder an von ihnen benannte Dritte. Der Beitrag beleuchtet die Voraussetzungen und Grenzen dieser Datenzugangswege, ihr Verhältnis zueinander sowie ihre Durchsetzung.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.05.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-28 |
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