Der Artikel befasst sich mit der Frage, ob Arbeitgeber im Falle einer gestatteten Privatnutzung des betrieblichen Internetanschlusses bzw. des betrieblichen E-Mail-Accounts gegenüber ihren Mitarbeitern zu einem TK-Diensteanbieter gemäß § 3 Nr. 6 TKG werden und somit auch das Fernmeldegeheimnis zu wahren haben.
Hierauf aufbauend werden sodann die Folgen für IT-forensische Ermittlungen (z. B. im Rahmen von Compliance-Untersuchungen) und insbesondere die (Un-)Vereinbarkeit des Fernmeldegeheimnisses mit der DSGVO im Falle erlaubter Privatnutzungen gegenüber Beschäftigten beleuchtet. Im Anschluss werden sodann die praktische Umsetzung nebst Praxishinweisen erörtert. Dies beinhaltet Detailfragen der einzelnen Erlaubnistatbestände der DSGVO und des BDSG sowie dazugehörige Fragen der Verhältnismäßigkeit und Abwägung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-27 |
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