Das OLG Nürnberg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein sehr umfangreicher Antrag eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO gegen seinen früheren Arbeitgeber auch dann nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn die Auskunft für den Arbeitgeber einen erheblichen Aufwand bedeutet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.03.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-26 |
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