BGH, Urt. v. 15.12.2015 – VI ZR 134/15 –
Werbung in Autoreply-E-Mails
Der sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat klare Worte zur Verknüpfung von automatisch versendeten Eingangsbestätigungen mit Werbung gefunden. Die Richter gaben dem klagenden Verbraucher Recht, der sich mit seiner Revision gegen die abweisende Entscheidung des LG Stuttgart wendete. Der Kläger hatte gegenüber einem Versicherungsunternehmen per E-Mail um Bestätigung seiner Kündigung gebeten. Die unmittelbar darauf versandte Autoreply-E-Mail enthielt im Footer der Nachricht einen Hinweis auf eine kostenlose Unwetterwarnungs-App des Versicherungsunternehmens. Diesen werbenden Hinweis nahm der Kläger umgehend zum Anlass jeder werblichen Ansprache zu widersprechen, woraufhin er eine erneute Eingangsbestätigung erhielt, die – wie nicht anders zu erwarten – erneut einen Hinweis auf die neue App im Gepäck hatte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-16 |
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