Der datenschutzrechtliche Sanktionsvollzug gilt seit Jahren als schwerfällig. Komplexe Sachverhalte, umfangreiche Ermittlungen, Herausforderungen bei der Identifizierung konkreter Verstöße und eine nur langsame gerichtliche Klärung zentraler Auslegungsfragen führen dazu, dass Bußgeldverfahren häufig über lange Zeiträume anhängig bleiben, ohne dass eine Entscheidung ergeht. Vor diesem Hintergrund ist es begrüßenswert, dass die Datenschutzkonferenz (DSK) nun in einem Merkblatt ein Instrument der aufsichtsbehördlichen Praxis aufgreift, das im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht seit Langem etabliert ist: die Verständigung.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-27 |
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