Am 7. Oktober 2024 veröffentlichte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine Stellungnahme zu den Pflichten von Verantwortlichen im Rahmen von Auftragsverarbeitungsketten (Stellungnahme 22/2024). Die dänische Datenschutzbehörde hatte den EDSA gemäß Art. 64 Abs. 2 DSGVO um Klärung ersucht, insbesondere in Bezug auf die Transparenz-, Kontroll- und Rechenschaftspflichten von Verantwortlichen nach Art. 28 und Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-03 |
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