Eine für ein mitgliedstaatliches Amtsblatt zuständige Stelle oder Einrichtung, die nach nationalem Recht verpflichtet ist, amtliche Dokumente unverändert zu veröffentlichen, kann als Verantwortlicher eingestuft werden, wenn die Zwecke und Mittel der durch das Amtsblatt vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten durch das betreffende nationale Recht vorgegeben sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.02.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-01 |
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