Während in Europa noch darüber gestritten wird, auf welcher Grundlage personenbezogene Daten für die Entwicklung generativer KI verarbeitet werden dürfen, hat Japan eine gesetzliche Ausnahme für statistische Verarbeitungen geschaffen, die nach den amtlichen Erläuterungen auch bestimmte Formen der KI-Entwicklung erfassen kann. Am 10. Juli 2026 verabschiedete das japanische Parlament eine umfassende Reform des Act on the Protection of Personal Information (APPI), die am 17. Juli 2026 verkündet wurde. Die neuen Regelungen sollen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren in Kraft treten. Zuvor müssen insbesondere noch Ausführungsbestimmungen und Leitlinien der japanischen Datenschutzkommission erlassen werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.05.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-28 |
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