Am 4. März 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine Klage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) als unzulässig abgewiesen (Urt. v. 04.03.2026 – Az. 6 A 2.24). Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die BfDI Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes zu sogenannten Computer Network Exploitation (CNE)-Maßnahmen gerichtlich durchsetzen kann. Diese Maßnahmen dienen der Infiltration informationstechnischer Systeme im Ausland.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.03.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-04 |
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