Am 04. Oktober 2024 hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-21/23 (Lindenapotheke) erneut eine Entscheidung über die Auslegung und Bedeutung von Gesundheitsdaten im Sinne der Art. 9 Abs. 1 und Art. 4 Nr. 15 DSGVO getroffen. Hintergrund der Entscheidung war ein Rechtsstreit zweier natürlicher Personen, die jeweils eine Apotheke betreiben. Einer der Apothekenbetreiber vertreibt über eine Online-Plattform rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Arzneimittel. Bei der Bestellung müssen die Kunden unter anderem ihren Namen, die Lieferadresse und die für die Individualisierung der Arzneimittel notwendigen Informationen angeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.01.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-03 |
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