Der EuGH hat am 20. Juni 2024 gleich zwei Entscheidungen zum Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO getroffen. Dabei hat der EuGH Vorlagefragen zur Bemessung der Höhe des immateriellen Schadensersatzes beantwortet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-30 |
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