Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG1) tritt am 1. September 2023 in Kraft. Es bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die eine Angleichung an die DS-GVO2 zur Folge haben. Insbesondere sind auch die Strafbestimmungen verschärft worden. Der folgende Beitrag stellt die Voraussetzungen dar, bei deren Vorliegen künftig eine Strafbarkeit wegen Verstößen gegen das nDSG in Betracht kommt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2023.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-07-07 |
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