Bislang hat sich die EU-Kommission vor ihrer Pflicht nach Art. 97 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedrückt, alle vier Jahre einen „Bericht über die Bewertung und Überprüfung dieser Verordnung“ vorzulegen. Zwar findet man entsprechend betitelte Dokumente in den Labyrinthen der Kommissions- Plattformen, doch in der Sache waren sich die Kommissare einig: Die DSGVO wird nicht angefasst!
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-28 |
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