Wer als Freiberufler oder als Unternehmen im Geltungsbereich des § 203 StGB seine Aufgaben an externe Dienstleister auslagern will (z. B. durch die Nutzung von Cloud Computing für die Datenspeicherung usw.), ist gleich durch zwei aktuelle Gesetzesreformen betroffen: Durch die Reform des § 203 StGB im Herbst 2017 wurde eine damit potentiell einhergehende Strafbarkeit neu geregelt. Durch die ab dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die (damit regelmäßig einhergehende) Übermittlung der personenbezogenen Daten neuen Vorgaben unterworfen. Somit sind für die in Zukunft mit den externen Dienstleistern abzuschließenden Verträge verschiedene neue Anforderungen zu beachten. Im Folgenden wird anhand der dabei maßgeblichen drei verschiedenen (sich teils überschneidenden) Regelungsregime gezeigt, welchen Anforderungen hier deckungsgleich Rechnung getragen werden kann, wo gegebenenfalls Unterschiede bestehen und welche Klauseln insgesamt erforderlich sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-08 |
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