PinG: Seit dem 1.8.2024 befinden wir uns in der Startphase des AI Acts. Noch ist offen, welche Behörden in Deutschland für die Überwachung und Durchsetzung des AI Acts zuständig sein werden. Was wäre Ihre Präferenz, wenn es um die behördliche Zuständigkeit geht?
MFK: Aus den Erfahrungen mit der zersplitterten Datenschutzaufsicht sollten wir dringend lernen und bei der Umsetzung des AI Acts eine bundesweit einheitliche und kohärente Auslegung sicherstellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.06.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-31 |
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