Bisher fußte der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen auf den §§ 17–19 UWG. In Zukunft soll der Geheimnisschutz umfassender als bisher in einem neuen Stammgesetz, dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG-E), geregelt werden. Damit möchte die Bundesregierung die Richtlinie (EU) 2016/943 (sog. Know-how-Schutz-Richtlinie) umsetzen. Während die geltenden Rechtsvorschriften kaum Anknüpfungspunkte liefern, um Geschäftsgeheimnisse rechtssicher zuzuordnen oder zu übertragen, finden sich im Regierungsentwurf erste Lösungsansätze. Diese können als rechtliche Grundlage für die Zuordnung und Transaktion von Geschäftsgeheimnissen in der Blockchain dienen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2018-12-27 |
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