Mit seinen Leitlinien für die Berechnung von Geldbußen in der finalen Version 2.0 vom 24.05.2023 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) Kriterien entwickelt, anhand derer in fünf Schritten eine Geldbuße festzusetzen ist. Wie beurteilen Sie diese „Vorgaben“ des EDSA und haben Sie den Eindruck, dass sie in allen 27 Mitgliedstaaten gleichermaßen angewendet werden? Wie beurteilen Sie die Leitlinien vor dem Hintergrund der ILVA-Entscheidung des EuGH vom 13.02.2025 – C-383/23 –?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-08-29 |
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