• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
    • Leseproben
    • Autorenhinweise
    • Jahresinhaltsverzeichnisse
    • Mediadaten
  • Inhalt
  • Archiv
  • Blog
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach Inhalt
    (Auswahl entfernen)
  • nach "2014"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Titel (1)
Alle Filter entfernen

Arbeitshilfen

Hier finden Sie aktuelle Arbeitshilfen zur Umsetzung der DS-GVO-Vorgaben.

Suchergebnisse

62 Treffer, Seite 1 von 7, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 3/2014

    Datenschutz und Compliance im Unternehmen

    Ergebnisse von rechtswidrigen internen Ermittlungen als „Früchte des verbotenen Baumes“
    Dr. Stefan Schuppert
    …Lovells International LLP, ­München Datenschutz und Compliance im Unternehmen Ergebnisse von rechtswidrigen internen Ermittlungen als „Früchte des… …Streitigkeiten. Auch die Einführung des § 32 BDSG als spezielle Norm zur „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnis“ mit… …Kündigung zugrunde lag: Der Kläger war als Verkaufsmitarbeiter in der Getränkeabteilung des von der Beklagten betriebenen Großhandelsmarktes tätig. Wegen… …nicht für entscheidungsrelevant hielten. 2. Verhältnismäßigkeit als Prüfungsmaßstab Das Gericht führt sodann aus, dass die nach § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG… …durchgeführt werden können. Vorbereitende Maßnahme: Das BAG erachtet die Spinddurchsuchung weiter auch deshalb als nicht erforderlich, da diese laut Aussage der… …Verdachtsmomente vor, diese wurden dokumentiert. Der Betriebsrat als neutrale Stelle wurde beteiligt. Vergleichbare Fälle der Abwägung von Interessen im Einzelfall… …, „daneben zu liegen“, bei ­formalen Verstößen auch wesentlich geringer als bei Fragen der Abwägung von grundrechtsrelevanten Schutzgütern, die unterschiedlich… …Zielkorridor für die „richtige“ Interessenabwägung ist zu eng, und die Folge des totalen Beweisverwertungsverbot zu drastisch. Gewinnen kann nur, wer bereits als…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2014

    REZENSION – Bräutigam: IT-Outsourcing und Cloud-Computing

    Prof. Niko Härting
    …14476 1; Erich Schmidt Verlag Auch als eBook erhältlich: € (D) 158,–; PDF, ISBN: 978 3 503 14477 8; Erich Schmidt Verlag Wie bespricht man ein Werk, das… …den stolzen Titel „IT­Outsourcing und Cloud­ Computing“ trägt, in 3. Auflage erschienen ist, mehr als 1.300 Seiten stark ist und „eine Darstellung aus… …rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und vertraglicher Sicht“ wagt? Allein das Inhaltsverzeichnis umfasst mehr als 40 Seiten, und man könnte versucht sein… …oder andere Auslassung oder Ungenauigkeit hinzuweisen. Da ich Peter Bräutigam seit weit mehr als einem Jahrzehnt kenne und schätze und mir auch eine… …passender, geschmackvoller und überzeugender wäre, als das Werk in demselben Verlag erscheint wie PinG. Nichts von alledem: Ich beschränke mich auf Passagen… …Großunternehmen besser als Jyn Schultze­Melling, der als Anwalt bei Noerr begann, zur Deutschen Bahn nach Berlin wechselte, wo er für den Mitarbeiterdatenschutz… …verantwortlich war, um schließlich nach München zurückzukehren als Konzerndatenschutzbeauftragter der Allianz. Schultze­Mellings Kapitel enthält einen Abschnitt… …Application Service Providing (ASP) noch neu, und man begriff es vielfach als eng verwandt mit dem Outsourcing oder sogar als eine Sonderform des Outsourcing… …, bleibt nichts anderes übrig, als diesem Ton zu folgen. Und dies, obwohl vieles dagegen spricht, das Cloud Computing in das Korsett der Aus Sicht der… …Stiftung Datenschutz Richter PinG 01.14 25 Auftragsdatenverarbeitung zu pressen. Apple, Amazon und die DTAG als Auftragnehmer von zig Millionen Kunden, die…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 4/2014

    Das Ende der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
    …beim Deutschen Patent- und Markenamt, zuletzt als Leitende Regierungsdirektorin. Von 1990 bis Oktober 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages. Von 1992… …trat wegen der Entscheidung ihrer Partei für den sog. großen Lauschangriff 1996 vom Amt der Bundesjustizministerin zurück. Als eine der Klägerinnen beim… …Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vollstreckung freiheitsentziehender Maßnahmen, abgedruckt als Anlage 1 der BT-Drs… …. 14/9801 vom 17. 07. 2002. mehrmals abgelehnt. So wurde, anders als der Bundesrat vorgeschlagen hatte, die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes (TKG)… …österreichischen Verfassungsgerichtshof wegen der bei ihnen anhängigen Klagen einer NGO, einer Landesregierung und mehr als 11.000 Einzelpersonen um… …. Die in der Richtlinie aufgestellte Verpflichtung zur Speicherung und die Erlaubnis zur Verarbeitung stellen als solche einen besonders schwerwiegenden… …ist insgesamt lückenhaft, wenig aussagekräftig und nicht im Ansatz dazu geeignet, als rechtstatsächliche Grundlage 14 BVerfG, Urt. v. 27. 02. 2008 – BvR… …Vorteile der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung werden mehr gefühlt, als belegt. Der EuGH stellt unabhängig von den tatsächlichen Erkenntnissen und… …nicht als Anhängsel der seit 9/11 fast immer vorrangigen Sicherheit. Der EuGH arbeitet überzeugend, stringent und logisch heraus, dass die Richtlinie… …, kann beim besten Willen nicht als Beschränkung auf das absolut notwendige Maß verstanden werden. Erschwerend kommt hinzu, dass dies damit auch für…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 2/2014

    Der Schrei der polnischen Gesellschaft nach mehr Datenschutz

    – zum Datenschutzniveau in Polen im Vorfeld der gesamteuropäischen Lösung
    Andrzej Bielajew, Tomasz Herman
    …die polnische Gesellschaft einen konstant hohen Lebensstandard erarbeitet und ein gesteigertes Bedürfnis entwickelt, sich für mehr als nur… …wirtschaftliches Wachstum und materiellen Wohlstand zu interessieren. Als die Vorgaben der europäischen Richtlinie 95/46/EG mit der Ustawa o Ochronie Danych… …als auch das Interesse am Datenschutz ­erheblich verändert. Wie der Oberste Datenschutzbeauftragte Polens (Generalny Inspektor Ochrony Danych Osobowych)… …polnischen Gesellschaft erheblich ­gestiegen“. 2 Als Beweis für diese Tatsache dient der Umstand, dass trotz der seit langem unverändert bestehenden Rechtslage… …02. 04. 1997 – insb. Art. 47 und 51, als auch in dem einfachen Gesetz (Ustawa o Ochronie Danych Osobowych) 4 vom 29. 08. 1997. 1. Konstytucja… …der Datenverarbeitung, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich, bedient. Um eine angemessene Abwägung zwischen dem Schutz der Interessen von… …grundsätzlich nicht verboten werden, solange sie im Einklang mit dem Gesetz erfolgt. II. GIODO als Hüter der Datenschutzbestimmungen Der sich aus dem Art. 28 Abs… …Erlaubnisvorbehalt als Verarbeitungsmaßstab Genau wie das deutsche BDSG basiert auch die polnische Regelung in der UoODO auf einem generellen Verbot der… …wirksamen Einwilligung nicht genügt. Insoweit scheint die polnische Regelung etwas enger gefasst zu sein, als die Vorgaben aus der ihr zugrundeliegenden… …Art. 23 Pkt. 2 UoODO auch für die Zukunft erteilt werden kann, solange sich der Zweck der Datenverarbeitung nicht verändert hat. Anders als Art. 4a Abs…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 3/2014

    Interview mit Axel Voss, Mitglied des Europäischen Parlaments Datenschutz-Grundverordnung: „Wir haben den Berichtsentwurf wesentlich verbessert.“

    Nils Hullen, Axel Voss
    …CDU-Mitglied und gehört der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) an. Im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) ist er als… …konnten wir jedoch für die kleinen Unternehmen erreichen, z. B. bei den Informationspflichten. Wir hätten als EVP gerne noch einen risiko-basierteren Ansatz… …Unternehmen werden sich im Laufe der Zeit einspielen und sind nicht so gravierend, als dass sie zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen würden. Im Ausland… …nicht viel über ihre Tätigkeit. Von Seiten der USA gab es fast keine Aufklärung über die entsprechenden Aktivitäten, auch in Bereichen, die wir nicht als… …in welcher Weise Edward Snowden als Zeuge vernommen werden soll. Wie hat sich der Ausschuss schließlich entschieden und warum? Hier im Europäischen… …. Red.] empfahl darauf hin, mit ­Edward Snowden in einen interaktiven ­Dialog, z. B. über eine Videokonferenz, zu treten oder zur Not als Delegation eine… …­Befragung vor Ort vorzunehmen. Eine ­Anfrage an Herrn Snowden wurde jedoch abgelehnt, da eine Videokonferenz für ihn zu unsicher sei. Just an dem Tage, als… …. Red.] im Wege einer Videokonferenz Rede und Antwort stehen würde. Ich erachte das im Nachhinein als eine Unverschämtheit gegenüber einem demokratisch… …vor „Data Protectionism“ gewarnt. Auch in deutschen Ministerien wird das Datenschutzrecht als „Kraken-Rechtsgebiet“ wahrgenommen, welches Lebensbereiche… …, dass auch andere Länder dies tun und auch unsere Wirtschaft und Forschung ausspähen, bleibt uns aus meiner Überzeugung nichts weiter übrig, als einen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 6/2014

    Rezension – Duisburg/Picot: Recht der Computer- und Videospiele

    Rechtsanwalt Prof. Niko Härting
    …, Alexander / Picot, Henriette (Hrsg.); 2013; 483 Seiten; kartoniert; € (D) 82,–; ISBN: 978 3 503 15403 6; Erich Schmidt Verlag Auch als eBook erhältlich: € (D)…
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2014

    Kurzes Plädoyer für unser „Supergrundrecht“ auf informationelle Selbstbestimmung

    Dr. Stefan Brink
    …wäre zu einfach, sein von Übertreibungen, Invektiven und Unsachlichkeiten nur so strotzendes „Plädoyer“ als Entgleisung abzutun. Dies würde weder dem… …Autor, der sich über lange Jahre als Sächsischer Beauftragter für den Datenschutz verdient gemacht hat, noch der völlig berechtigten Frage, ob das in § 4… …als zu rigide betrachtet wird. Deshalb hat etwa das Bundesinnenministerium die wesentlich wirtschaftsfreundlichere Idee des „risikoorientierten… …zu können. Sie befinden sich dabei in der guten Gesellschaft des Bundesministerium des Innern, das dieses Grundrecht bis heute als Grundrecht ignoriert… …Unterschiede zwischen beiden subjektiv­öffentlichen Rechten liegen auf der Hand: Während das APR Persönlichkeitsrechte als absolutes Recht im Sinne von § 823 Abs… …„Vorfeldschutz“ (BVerfG, Beschl. v. 13. 06. 2007 – BvR 1550/03, BVerfGE 118, 168, 184) sicher. Und es schützt – ganz anders als das APR – auch Daten mit geringem… …Weitsicht besaß zu wissen, dass es belanglose Daten als Kategorie in unserer komplexen und vernetzten Datenwelt nicht mehr gibt. Diese Strukturverschiedenheit… …und ist daher niemals totalitär, sondern relativ. Wenn man die informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht akzeptiert – und wer wollte das heute… …der Aufsichtsbehörden nicht zulassen. Und die von Giesen als problematisch angegriffenen Betretungsrechte der Aufsichtsbehörden beziehen sich… …Einschränkungen, es ist alles andere als „total“. Gerade mit Blick auf die Meinungs­ und Pressefreiheit erfährt es schon einfachgesetzliche Einschränkungen (vgl. §§…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 4/2014

    Unterschiede zwischen deutschem und österreichischem Datenschutzrecht

    Drei Beispiele aus der österreichischen Datenschutzpraxis
    MMag. Ewald Lichtenberger, Mag. Hannes Knapp
    …Datenschutzverständnis als besonders bedeutsam erachtete Unterschiede einer näheren Betrachtung unterzogen werden. 1 2 3 I. Einleitung Das österreichische Datenschutzrecht… …ist primär im Datenschutzgesetz 2000 4 (DSG 2000) und der Standard- und Muster-Verordnung (StMV 2004) 5 als Durchführungsverordnung zum DSG 2000… …zahlreichen Gesetzen „eingebürgert“ diese als Zusatz anzuführen. 5 Die StMV 2004 definiert nicht-meldepflichtige Standard-Datenanwendungen z. B. für die… …Betroffenheit personenbezogener Daten. § 4 Z. 1 DSG 2000 definiert „personenbezogene Daten“ als Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar… …PinG 04.14 159 „ Betroffenen“ kennt das DSG 2000 den „Auftraggeber“ 9 und den „Dienstleister“ 10 als die drei Anknüpfungssubjekte in seinem… …auch einige Besonderheiten. Drei dieser Art stellen wir im Folgenden näher dar. 1. Juristische Personen als Subjekte des Datenschutzrechts Es ist eine… …oder Löschung, Widerspruchsrecht). 13 Damit sind insbesondere Unternehmens- und Wirtschaftsdaten von Kapitalgesellschaften als häufigste… …gesellschaftsrechtliche Organisationsformen datenschutzrechtlich geschützt. 14 Die Vorschriften des DSG 2000 sind somit sowohl für alltägliche Geschäftsgänge, als auch im… …Datenverwendung richtet sich nach den Bestimmungen und Grundsätzen dieses Gesetzes. Dies gilt dann sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich für beide Seiten… …B2C-Bereich. Die sonderdatenschutzrechtlichen Bestimmungen des TKG 2003 gelten dagegen sowohl für den B2C- als auch für den B2B-Bereich und stellen nicht, wie…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 5/2014

    Vorratsdatenspeicherung am Ende?

    Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp
    …Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2010 2 als auch des Europäischen Gerichtshofes im April 2014 3 in Sachen Vorratsdatenspeicherung scheinen auf den ersten Blick eindeutig… …soziale Medien!) 4 hinzurechnet. Das hat das BVerfG im Jahr 2010 bereits erkannt und die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als „besonders schweren Eingriff… …Charta sei „von großem Ausmaß und als besonders schwerwiegend anzusehen“. 11 II. Vorratsdatenspeicherung am Ende? Insoweit nun aber in die Entscheidung des… …Erreichung des legitimen Ziels darstellt. Aus diesem Grund hat der EuGH entsprechendes Vorbringen als „nicht zur Ungeeignetheit“ der Maßnahme führend… …. Besteht eine einfache Möglichkeit der Umgehung, ist sie als ineffektiv und damit als untauglich zu verwerfen. 20 Daneben ist, ebenfalls unter dem… …mehr als nur „gefühlte“ Vorteile bringt. Auch hier ist nach Einzelspeichermaß nahmen (z. B. die Speicherung der Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse… …. Die Diensteanbieter sind nach § 100g Abs. 2 S. 1 StPO i.V. m § 100b Abs. 3 StPO zur Mitwirkung verpflichtet. Sowohl „Quick-Freeze“ als auch eine… …als Ermittlungsansatz zur Verfügung stünde. BVerfG und EuGH haben in ihren Ausführungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung im geplanten Umfang… …von dynamischen IP-Adressen zum Anschlussinhaber wird in der Praxis der Bekämpfung z. B. von Kinderpornographie als besonders problematisch angesehen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2014

    Die NSA in aller Munde – und was ist mit dem BND?

    Stefan Heumann
    …Wir wissen mehr über den US­Geheimdienst als über unseren eigenen 1 Die Snowden­Enthüllungen haben den mächtigsten Geheimdienst der Welt in den… …, dass die meisten Zeitungsleser in Deutschland besser über die Spionageprogramme der NSA informiert sind, als über die Aktivitäten deutscher Geheimdienste… …habe, sind wir allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass die Unterschiede zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland viel geringer sind, als… …Bezug auf den BND zusammenzufassen. Schützt der BND Ausländer besser vor Überwachung als die NSA? Wir haben uns dabei insbesondere mit der Frage… …überwachten Subjekten mehr Rechte und Schutz einräumt als die amerikanische NSA. Leider hat sich diese Vermutung nicht bewahrheitet. Der BND verfügt zwar über… …viel weniger Kapazitäten und Know­how als die NSA. Dies schränkt zwangsläufig die Reichweite deutscher Überwachungsprogramme ein. Unsere Studie 3 zeigt… …BND? in Bezug auf die rechtlichen Befugnisse und Einschränkungen viel geringer sind, als gemeinhin angenommen wird. Dies sind die wichtigsten… …geheimdienstliche Überwachungsmaßnahmen aus einer Zeit, als das Internet für die Kommunikation noch keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielte. Die meisten… …Befugnisse auslegen, ist in allen drei Ländern als „geheim“ eingestuft und daher für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar. BND, NSA und GCHQ haben Zugriff… …Internetknoten und greifen dort riesige Mengen an Kommunikationsdaten ab, die mit einer Vielzahl an Suchbegriffen durchsucht werden. Es gilt als offenes Geheimnis…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
zurück 1 2 3 4 5 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Datenschutzdigital        Erich Schmidt Verlag        ConsultingBay

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück