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„Gelbe Karte“ von der Aufsichtsbehörde: die Verwarnung als datenschutzrechtliches Sanktionenhybrid

Das Datenschutzrecht leidet bisher weniger an einem Norm- als vielmehr einem Umsetzungsdefizit. Sein Sanktionsregime will der Unionsgesetzgeber daher zu einem wirksamen Arsenal gegen Rechtsverstöße ausbauen. Im Schatten der Geldbuße (Art. 83, 58 Abs. 2 lit. i) DSGVO) und der sonstigen Sanktionen des Art. 84 DSGVO etabliert die DSGVO eine dritte Sanktionsform: die Verwarnung (Art. 58 Abs. 2 lit. b) DSGVO). Ihren Anwendungsbereich und ihre Wirkweise analysieren die Autoren.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2017.03.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 3 / 2017
Veröffentlicht: 2017-04-28