Die informierte Einwilligung des Patienten gilt im Datenschutzrecht als „Goldstandard“. Obwohl diese als Ausdruck informationeller Selbstbestimmung unverzichtbar erscheint, offenbart sie bei der Sekundärnutzung medizinischer Daten erhebliche Defizite. Verschiedene Reformansätze – vom Broad Consent über den Dynamic Consent bis hin zur Datenspende – versuchen, die Einwilligung praxistauglicher auszugestalten, sind jedoch mit Rechtsunsicherheiten behaftet. Der vorliegende Beitrag beschreitet demgegenüber einen alternativen Weg über die Modifikation bestehender Forschungsklauseln, ergänzt um flexible Formen der Betroffenenmitwirkung.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-03 |
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