Das „Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG)“ stellt tatsächlich einen Paradigmenwechsel dar, der geeignet ist, die sekundäre Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich zu vereinfachen: Institutionelle Zusammenführung verstreuter Datenbestände, Pseudonymisierung statt Anonymisierung und Opt-Out- statt Opt-In-Lösung bei der elektronischen Patientenakte (ePA) stellen Meilensteine in Richtung eines gemeinsamen forschungsfreundlichen europäischen Datenraumes dar.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.03.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
