Zum 1. März 2026 treten das novellierte Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) sowie die angepasste Durchführungsverordnung (KDG-DVO) in Kraft. Damit modernisiert die Katholische Kirche ihren datenschutzrechtlichen Rahmen grundlegend und orientiert sich stärker an europäischen Standards. Für kirchliche Einrichtungen ergeben sich unmittelbare Konsequenzen: Viele digitale und organisatorische Abläufe müssen überprüft und angepasst werden – insbesondere in datenintensiven Bereichen wie Gesundheit, Pflege, Bildung oder Verwaltung.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.03.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-04 |
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