Ab dem 2. August 2026 gelten mit Art. 50 KI-VO weitreichende Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-Systeme, die Menschen täuschen oder manipulieren könnten. Der Beitrag stellt die Pflichten von Anbietern und Betreibern systematisch dar, gibt konkrete Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung in der Praxis und ordnet den am 3. März 2026 veröffentlichten zweiten Entwurf des „Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content“ der Europäischen Kommission im Kontext ein. Ein besonderer Fokus liegt auf technischen Lösungsansätzen (Wasserzeichen, Metadaten, Fingerprint) und dem aktuellen Stand der Standardisierungsdebatte.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.03.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-04 |
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