Der Digital Markets Act verändert die Risikobewertung im digitalen Marketing. Einwilligungen werden durch Art. 5 Abs. 2 DMA zur Voraussetzung für die Nutzung zentraler Plattformfunktionen. Torwächter geben ihre Compliance-Anforderungen über Vertragsbedingungen und technische Consent-Signale an Advertiser weiter. Was bislang häufig als unternehmerisches Risiko hingenommen wurde, kann damit unmittelbar kampagnenrelevant werden: Fehlt eine ordnungsgemäße Dokumentation wirksamer Einwilligungen, drohen neben den bekannten Bußgeldern auch Einschränkungen beim Zugang zu zentralen Werbefunktionen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-03 |
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