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Arbeitshilfen

Hier finden Sie aktuelle Arbeitshilfen zur Umsetzung der DS-GVO-Vorgaben.

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PinG Privacy in Germany

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
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Meldungen

20.09.2026
Einladung & Programm: PinG-Nachwuchsworkshop am 01.10.26 und 02.10.26 in Berlin

Du bist interessiert an einem spannenden Austausch zu aktuellen datenschutzrechtlichen Themen? Du bist Doktorand*in, Referendar*in, Berufsanfänger*in oder zählst dich zum wissenschaftlichen Nachwuchs? Dann laden wir dich herzlich ein zu unserem kostenlosen PinG-Nachwuchsworkshop am 01.10. und 02.10.2026 in Berlin. Teilnehmende können sich auf folgendes Programm freuen:

01.10.2026, 14–18 Uhr | HÄRTING Rechtsanwälte, Chausseestraße 13, 10115 Berlin

14:00 Uhr: Begrüßung durch die PinG-Redaktion 14:10 Uhr: Argumentieren wie der EuGH (oder besser) Keynote von Rechtsanwältin Dr. Lea Stegemann, Senior Associate bei Noerr 14:30 Uhr: DSGVO-konform und souverän? Datenschutzrechtliche Tücken bei der Nutzung von KI-Wrappern und Cloud-KI Vortrag von David Dörken 15:15 Uhr: Digitalregulierung auf der Überholspur? Der Digital-Omnibus zwischen Innovation und Grundrechteschutz Vortrag von Hilke Bödeker und Anna-Laura Mahnecke 16:00 Uhr: Kaffeepause 16:30 Uhr: Formal gewahrt, faktisch entwertet – Geschäftsgeheimnisse im Spannungsfeld der Datenzugangsrechte des Data Act Vortrag von Alp Furkan Er 17:15 Uhr: Die Kontrollpflicht des Verantwortlichen nach dem Deezer-Urteil des BGH - Umsetzung im Unternehmenskontext Vortrag von Ensona Qama ab 18:00 Uhr: Abend-Event: Pizza & Gespräch mit Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern a. D., zur Entstehungsgeschichte der DSGVO

02.10.2026, 9–13:30 Uhr | HÄRTING Rechtsanwälte, Chausseestraße 13, 10115 Berlin

9:00 Uhr: Einblicke in das EGMR-Verfahren zum Einsatz von Staatstrojanern durch den BND Christian Mihr, Geschäftsführer bei „Reporter ohne Grenzen“ , im Gespräch mit Prof. Niko Härting, Partner bei HÄRTING Rechtsanwälte 9:30 Uhr: Case Study: Der ChatGPT-Arzt – Patientendaten im Sprachmodell, Gesundheitsdatenschutz und Verteidigungsstrategien im Aufsichtsverfahren Vortrag von Lisa Schröder und Daniel Nguyen 10:15 Uhr: Die Folgen von „Trump v. Slaughter“ für das EU-US Data Privacy Framework Vortrag von Bennet Lindner 11:00 Uhr: Kaffeepause 11:30 Uhr: Ein prognostisches Verständnis der „Maßgeblichkeit“ i.S.d. Art. 22 Abs. 1 DSGVO beim externen Credit-Scoring Vortrag von Tarmio Frei 12:15 Uhr: Datenschutzrecht und Antidiskriminierungsrecht im Spannungsfeld: Die EuGH-Entscheidungen Mousse und Russmedia zwischen Datenminimierung und Plattformverantwortung Vortrag von Nina Grasse 13:00 Uhr: Abschlussrunde, Veranstaltungsende gegen 13:30 Uhr

Anmeldung

Anmeldungen sind bis zum 13.09.2026 per E-Mail an nowak@haerting.de möglich. Die Plätze sind begrenzt und werden nach dem Prinzip „first come, first served“ vergeben. Wir freuen uns auf Euch!  UPDATE: Es sind Restplätze verfügbar, Anmeldungen sind weiterhin herzlich willkommen. Die Restplätze werden ebenfalls nach dem Prinzip „first come, first served“ vergeben. mehr …


14.09.2025
Einladung & Programm: Siebter PinG-Nachwuchsworkshop am 09.10. und 10.10.2025 in Berlin

Du bist interessiert an einem spannenden Austausch zu aktuellen datenschutzrechtlichen Themen? Du bist Doktorand*in, Referendar*in, Berufsanfänger*in oder zählst dich anderweitig zum wissenschaftlichen Nachwuchs? Dann laden wir dich herzlich ein zu unserem kostenlosen PinG-Nachwuchsworkshop in Berlin am 09.10. und 10.10.2025. Teilnehmende können sich auf folgendes Programm freuen:   09.10.2025 HÄRTING Rechtsanwälte, Chausseestraße 13, Berlin-Mitte 19–21 Uhr Pizza & Kennenlernen   10.10.2025 Eventlocation La Cocotte, Vorbergstraße 10, Berlin-Schöneberg 9:00 Uhr: Begrüßung durch die PinG-Redaktion 9:10 Uhr: Warum (noch) publizieren? Gedanken zur Zukunft der RechtsWISSENSCHAFT Keynote von Dr. Jonas Botta, Forschungsreferent am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung 9:30 Uhr: Datenschutz in der medizinischen Forschung Vortrag von Anna Berry 10:15 Uhr: Die Zukunft des EU-US Data Privacy Framework Vortrag von Bennet Lindner 11:00 Uhr: Kaffeepause 11:15 Uhr: Gesetzgebung in Theorie und Praxis Vortrag von Konstantin Kuhle 12:00 Uhr: Neuer Rechtschutz gegen verbindliche Entscheidungen des EDSA? Vortrag von Hans-Hermann Schild 12:45 Uhr: Mittagspause 13:30 Uhr: Kippt jetzt die Stimmung? Wie verändert sich die Stimmung in Urteilen zu Art. 82 DSGVO nach einem Urteil des EuGH? Vortrag von Domenic Trybull 14:15 Uhr: Der Verschuldensbegriff in Art. 82 Abs. 3 DSGVO Vortrag von Jakob Feddersen 15:00 Uhr: KI, Art. 9 DSGVO und große Datensätze: Ein unlösbares Dilemma? Vortrag von Selma Nabulsi 15:45 Uhr: Kaffeepause 16:00 Uhr: Cyber Resilience Act und DSGVO Vortrag von Max Kroker 16:45 Uhr: Behördliche Entscheidungsunterstützung durch automatisierte Datenzusammenführung Vortrag von Tom Schuchort 17:30 Uhr: Abschlussrunde Anmeldungen sind bis zum 01.10.2025 per E-Mail an nowak@haerting.de möglich. Wir freuen uns auf euch! mehr …


13.08.2025
Call for Papers: Siebter PinG-Nachwuchsworkshop in Berlin

Am 09. und 10. Oktober 2025 lädt die Redaktion der PinG – Privacy in Germany junge Wissenschaftler*innen, Referendar*innen, Berufsanfänger*innen und Interessierte zum siebten Mal nach Berlin ein, um gemeinsam über aktuelle Themen des Daten(schutz)rechts zu diskutieren. Es erwartet euch ein spannendes, zweitägiges Rahmenprogramm mit genügend Möglichkeiten zum Austausch in den Räumlichkeiten der Kanzlei Härting Rechtsanwälte. Um eine vielfältige Diskussion zu ermöglichen, seid ihr gefragt: Ihr möchtet einen Vortrag vor einem jungen Fachpublikum halten? Thesen aus eurem Dissertationsprojekt zur Diskussion stellen oder eine Forschungsfrage beleuchten, um sie zu einem Aufsatz fortzuentwickeln? Ihr habt Lust, neben fachlichem Input neue Kontakte zu anderen Nachwuchswissenschaftler*innen zu knüpfen? Dann freuen wir uns auf euren Beitrag zu dem Nachwuchsworkshop. Gute Beiträge können im Anschluss an den Workshop gerne in der PinG veröffentlicht werden. Unser diesjähriger Themenschwerpunkt lautet:

Auf Daten müssen Worte folgen Der Einfluss der Rechtsprechung des EuGH auf die Entwicklung des Daten(schutz)rechts

Ob ihr eine einzelne EuGH-Entscheidung analysiert, eine Rechtsprechungslinie beleuchtet oder eure Thesen zu einem Thema mit den Thesen des EuGH kontrastiert, steht euch völlig frei. Mögliche Fragestellungen sind beispielsweise:
  • DSGVO-Konkurrentenklagen: Ebnet der EuGH den Weg für eine neue Abmahnwelle?
  • EuGH und KI: Welche Auswirkungen haben bisherige Entscheidungen des EuGH für den rechtskonformen Einsatz Künstlicher Intelligenz?
  • Drittstaatentransfer: Kippt das EU-U.S. Data Privacy Framework bereits auf politischer Ebene oder erst vor dem EuGH – und gibt es Auswege aus der Rechtsunsicherheit?
  • Immaterieller Schadensersatz: Welche Grundlinien der Rechtsprechung sind nach den zahlreichen Entscheidungen zu Art. 82 DSGVO erkennbar und wie sind diese zu bewerten?
  • Plattformökonomie: Welche Kontinuitäten und Brüche in der EuGH-Rechtsprechung sind durch das Inkrafttreten des Digital Services Act zu erwarten?
  • Datenschutz und Unionsgrundrechte: Welche Rolle spielen Art. 7, 8 GRCh in der EuGH-Rechtsprechung zu datenbezogenen Rechtsakten?
  • EuGH und EGMR: Eine Geschichte der Synergieeffekte oder ein historisches Spannungsverhältnis in Fragen des Datenschutzes?
Diese Fragestellungen sollen eine grobe Orientierung bieten, euch aber selbstverständlich nicht einschränken. Eure Themenvorschläge sind herzlich willkommen. Wenn ihr einen Vortrag halten möchtet, dann schreibt uns bitte bis zum 20.08.2025 eine E-Mail mit eurem geplanten Vortragsthema nebst kurzer Inhaltsbeschreibung an mail@haerting.de. Ihr erhaltet dann zeitnah eine Rückmeldung von der Redaktion. Eine Teilnahme ohne Vortrag ist ebenfalls möglich. Die Teilnahme an dem Workshop ist kostenfrei. mehr …

Weitere Meldungen


Inhalt der aktuellen Ausgabe 05/2026

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 5 / 2026
Veröffentlicht: 2026-08-28

Editorial

Editorial

  • Andrea Sanders-Winter

Inhalt

Inhalt / Impressum

Beiträge

Ein Jahr Data Act

  • Dr. Martin Schirmbacher
  • Dr. Hubertus von Roenne

Ein Jahr nach Wirksamwerden des Data Act ist der Befund ernüchternd: Es fließen zu wenig Daten von Herstellern zu Nutzern vernetzter Produkte. Die üblichen Verdächtigen (Datenschutz, Geschäftsgeheimnisschutz, IT-Sicherheit) entpuppen sich überwiegend als Scheinhindernisse für den Datentransfer. Die tatsächlichen Ursachen liegen woanders und sind teils hausgemacht: fehlende Use Cases, festgefahrene Strukturen, fehlende Standards, mangelndes Vertrauen, unzureichende Datenkompetenz.

Mustergültig oder die Quadratur des Kreises

  • Matthias Niebuhr

Mit dem EU Data Act will die EU Großes erreichen. Die Verordnung EU/2023/2854 soll die Datenschätze aus vernetzten Produkten, von der Bluetooth-fähigen Zahnbürste bis zum hochwertigen Investitionsgut, heben. Daneben soll der EU Data Act den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten (Cloud- und Edge-Diensten) ermöglichen. Die Europäische Kommission erwartet hierdurch ein Wirtschaftswachstum in dreistelliger Milliardenhöhe in der EU bis Ende 2028.

Data Act versus DSGVO – Vertrag statt Rechtsgrundlage?

  • Carolin Loy

Der Data Act soll den Zugang zu Daten erleichtern und ihre wirtschaftliche Nutzung fördern. Gerade dort, wo nicht-personenbezogene Daten betroffen sind, entsteht jedoch für den Datenzugang und die Datenweitergabe ein Regelungsmodell, das die Nutzung in erheblichem Umfang an Verträge und Zweckvorgaben bindet. Die DSGVO, die hohe Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten stellt, hält mit Art. 6 DSGVO wiederum ein ausdifferenziertes System gesetzlicher Erlaubnistatbestände bereit.

IoT-Datenzugang nach dem Data Act: Anwendungsbereich, Rechtsfolgen und Schranken

  • Dr. Carsten Brodersen

Der Data Act („DA“) verpflichtet Hersteller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienste, ihre Produkte und Dienste so zu gestalten, dass Nutzern die bei der Nutzung entstehenden Produktdaten und verbundenen Dienstdaten zugänglich sind. Daneben gewährt er Nutzern gegenüber dem Dateninhaber Ansprüche auf Bereitstellung dieser Daten an sich oder an von ihnen benannte Dritte. Der Beitrag beleuchtet die Voraussetzungen und Grenzen dieser Datenzugangswege, ihr Verhältnis zueinander sowie ihre Durchsetzung.

Analyse der Informationspflicht nach Art. 24 DSG bei Suchmaschinen-Indexierung von Kundendaten

  • Nicole Beranek Zanon

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte in seinem ersten Urteil zu Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen in Urteil A-3790/2024 vom 8. April 2026 über die Frage zu entscheiden, ob ein Online-Händler (Beschwerdeführerin) verpflichtet ist, seine Kundschaft über eine Datensicherheitsverletzung zu informieren, bei der sogenannte RMA-URLs (individualisierte Retourenseiten) über mehrere Monate im Index der Suchmaschine Bing auffindbar waren.

Recent Developments in Data Privacy Laws in India

  • Sajai Singh
  • Sankalp Inuganti
  • Ayush Sahay

Over two years have passed since the Indian Digital Personal Data Protection Act (DPDP Act) was first published in 2023 and was finally enacted in November 2025, including its accompanying rules that the Ministry of Electronics and Information Technology (MeitY) had published. The following article is an update to the one previously published in PinG, outlining the principles and earlier GDPR comparisons of the DPDP Act, including a detailed note on the legal bases for processing, exemptions, and sectoral requirements.

Der Anbieter von Cloud-Computing-Diensten im Sinne der NIS-2-Richtlinie und des BSIG

  • Johannes Zwerschke

Digitale Dienste werden heute zu einem Großteil cloudbasiert erbracht – häufig auf der Infrastruktur großer Hyperscaler. Ob ein Unternehmen dabei selbst als Anbieter eines Cloud-Computing-Dienstes einzuordnen ist – mit der Folge möglicher Registrierungs-, Risikomanagement- und Meldepflichten –, ist gerade in mehrstufigen Leistungsketten ungeklärt. Der Beitrag lotet die Reichweite des Begriffs des Cloud-Computing-Dienstes aus und entwickelt Kriterien für die Bestimmung der Anbietereigenschaft.

Der entgrenzte Datenschutz

  • Stefan Brink

Auch in Zeiten, in denen dem Grundrecht auf Datenschutz nur wenig Wohlwollen entgegengebracht wird – die Bundesregierung erwägt ja die Zentralisierung der Aufsicht im privaten Sektor nicht, um dem Datenschutz etwas Gutes zu tun und sie schafft die Bestellpflicht für betriebliche Datenschutzbeauftragte ja keineswegs deswegen ab, um das Datenschutzniveau in den Unternehmen zu verbessern – ist es notwendig, die Datenschützer daran zu erinnern, dass gute Schuster „bei ihren Leisten bleiben“, also sich auf ihre gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse konzentrieren.

Schlaglicht

Schlaglicht 1: Datenschutzreform 2026: Entlastung auf welcher Ebene?

  • Parnijan Tina Ehtechami
  • Yakin Surjadi

Der Koalitionsbeschluss vom 1. Juli 2026, veröffentlicht am 2. Juli, verspricht einen „modernen Datenschutz für mehr Wachstum“. Hinter dieser Formel stehen jedoch drei rechtlich verschiedene Projekte: Ausnahmen vom Anwendungsbereich der DSGVO, punktuelle Entlastungen innerhalb der DSGVO und nationale Änderungen an Organisation und Aufsicht. Erst ihre Trennung zeigt, wo kurzfristige Entlastung möglich ist und wo ein Systemwechsel zur Debatte steht.

Schlaglicht 2: Japan reformiert sein Datenschutzrecht – neue Statistik-Ausnahme erleichtert KI-Training

  • Parnijan Tina Ehtechami
  • Yakin Surjadi

Während in Europa noch darüber gestritten wird, auf welcher Grundlage personenbezogene Daten für die Entwicklung generativer KI verarbeitet werden dürfen, hat Japan eine gesetzliche Ausnahme für statistische Verarbeitungen geschaffen, die nach den amtlichen Erläuterungen auch bestimmte Formen der KI-Entwicklung erfassen kann. Am 10. Juli 2026 verabschiedete das japanische Parlament eine umfassende Reform des Act on the Protection of Personal Information (APPI), die am 17. Juli 2026 verkündet wurde.

Schlaglicht 3: EDPB, Leitlinien 03/2026 v. 7. Juli 2026 – Der rechtmäßige KI-Datensatz beginnt vor dem ersten Crawl

  • Parnijan Tina Ehtechami
  • Yakin Surjadi

Das Training generativer KI benötigt große Datenmengen. Diese stammen häufig aus öffentlich zugänglichen Internetquellen, die automatisiert ausgelesen, bereinigt und zu Trainingsdatensätzen zusammengeführt werden. Die datenschutzrechtliche Diskussion darüber verlief bislang oft in zwei entgegengesetzte Richtungen. Auf der einen Seite stand die Annahme, öffentlich einsehbare Inhalte könnten grundsätzlich auch für das KI-Training verwendet werden.

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