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Schlaglicht 2: EuGH, Urt. v. 07.12.2023 – C-634/21 – Anpassung der Prüfprozesse nach EuGH-Urteil zur Berechnung von Kreditscores

In Reaktion auf das EuGH-Urteil zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Berechnung von Kreditscores durch Wirtschaftsauskunfteien (EuGH, Urt. v. 07.12.2023 – C-634/21) erfolgt im Jahr 2024 eine Umstellung der Prozesse und Geschäftsmodelle der Stellen, die Scores von Auskunfteien beziehen. Dies betrifft insbesondere Stellen, die Kreditscores beispielsweise zur Entscheidung über einen Vertragsabschluss, zur Berechnung von Kündigungswahrscheinlichkeiten oder zur Ermittlung von Premium-Kunden verwenden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.05.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 5 / 2024
Veröffentlicht: 2024-08-30